Über das Leben hinaus Gutes tun


Katze

Für viele von uns ist es eine Selbstverständlichkeit, das Leben zu gestalten, planen, ordnen und abzusichern. Die Planung unseres Nachlasses schieben wir aber gerne vor uns her.

 

Ein Testament oder Erbvertrag regelt aber das Wichtigste rund um den Nachlass und schafft bereits zu Lebzeiten klare Verhältnisse. Sie stellen sicher, dass Ihr letzter Wille respektiert wird, und schenken den Hinterbliebenen die Gewissheit, in Ihrem Sinne zu handeln. So können Sie unabhängig von Ihrer finanziellen Situation im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten bestimmen, was mit Ihrem Nachlass geschehen soll. Sie haben die Möglichkeit, über das eigene Leben hinaus die Zukunft zu gestalten und für diejenigen zu sorgen, die Ihnen am Herzen liegen. Dabei können Sie auch Organisationen in Ihrem Testament berücksichtigen, mit deren Zielen und Idealen Sie sich verbunden fühlen.

 

Ist weder Testament noch Erbvertrag vorhanden, wird Ihre Hinterlassenschaft gemäss Schweizerischem Zivilgesetzbuch aufgeteilt. Das bedeutet, ohne Testament und ohne erbberechtigte Verwandte fällt Ihr gesamter Nachlass an den Staat.

 

Mit einer Begünstigung von Mensch und Tier im Glück in Ihrem Testament unterstützen Sie ein nachhaltig angelegtes Projekt, mit dem Sie auch nach Ihrem Tod Leid lindern und für Glück bei Mensch und Tier sorgen können.

 

Kontakt

Für Fragen und Anliegen steht Ihnen

Heidi Brunner gerne zur Verfügung:


Tel. 044 701 10 00
heidi.brunner@mensch-und-tier-im-glueck.ch

Online-Testamentvorlage

Bei unserer Partnerorganisation DeinAdieu können Sie unverbindlich und kostenlos ein Testament auf Ihre persönliche Situation erstellen.

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